Neuregelung zur Mehrarbeitsabrechnung für Lehrkräfte in Bayern ab März 2025

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat eine bedeutende Änderung bei der Abrechnung von Mehrarbeit für Lehrkräfte beschlossen. Ab dem 1. März 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die eine flexiblere und schnellere Vergütung ermöglicht.

Bisherige Regelung (bis 29. Februar 2025)
  • Lehrkräfte, die mehr als drei Unterrichtsstunden über ihre Pflichtstundenzahl hinaus leisten, erhalten vorrangig innerhalb von drei Monaten einen Freizeitausgleich.
  • Ist dieser Freizeitausgleich aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, kann nach Ablauf der drei Monate eine Mehrarbeitsvergütung gewährt werden.
Neuregelung (ab 1. März 2025)
  • Aufgrund des bestehenden Lehrkräftemangels wird davon ausgegangen, dass ein Freizeitausgleich häufig nicht mehr möglich sein wird.
  • Daher kann die Mehrarbeitsvergütung bereits monatlich ausgezahlt werden, ohne die bisherige Wartefrist von drei Monaten.
  • Falls eine Schule doch Freizeitausgleich ermöglichen kann und eine Lehrkraft dies ausdrücklich bevorzugt, liegt die Entscheidung im Einzelfall bei der Schulleitung.

Diese Regelung soll dazu beitragen, die Unterrichtsversorgung an den staatlichen Schulen in Bayern langfristig zu sichern.

Schulleitungen sind dazu aufgefordert, die Lehrkräfte sowie den örtlichen Personalrat über diese Neuerung zu informieren.

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